Für die Zukunft der europäischen Stadt haben unsere Innenstädte sowie Stadt- und Ortsteilzentren eine herausragende Bedeutung. Das Spektrum der zentralen Räume und Versorgungsbereiche reicht hierbei von kleinen Ortskernen und Nahversorgungsfunktion über Orts- und Stadtteilzentren mit lokaler Bedeutung bis hin zu Innenstadtzentren mit regionalen Einzugsbereichen. All diese Zentren sowie ihr Zusammenspiel sind die Grundlage und Voraussetzung für ein vielfältiges und leistungsfähiges Siedlungssystem in Nordrhein-Westfalen.
Die Zentren sind Orte für Wirtschaft und Kultur, Orte zum Arbeiten und Wohnen, für Versorgung und Freizeit. Zugleich sind sie Identifikationsorte der Gesellschaft und Kristallisationspunkte für das Alltagsleben. In ihnen entscheiden sich sozialer Zusammenhalt, ökologische Verträglichkeit, ökonomische Tragfähigkeit und kulturelle Innovation unserer Städte und Gemeinden. Aufgrund des sozialen, wirtschaftlichen, technischen und demografischen Wandels sowie der Entwicklung zur Informationsgesellschaft erleben Innenstädte und Ortskerne eine gewisse Renaissance. Gleichzeitig durchleben sie einen Funktions- und Strukturwandel, der verbunden mit Stagnation und Schrumpfung die Zentren vor neue Herausforderungen stellt.
Die Stadtentwicklungspolitik hat auf die sich verändernden sozialen, demografischen, ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen durch eine Weiterentwicklung der Förderpolitik auf europäischer Ebene sowie auf Bundes- und Landesebene reagiert. Im Jahr 2007 wurden mit der Leipzig Charta die Grundsätze für die Stadtentwicklungspolitik der EU formuliert. Die Charta betont die Bedeutung der europäischen Stadt und will ihre Idee neu formulieren. Gegen eine Monotonie in der Stadtentwicklung und gegen die Ausgrenzung einzelner Stadtquartiere setzt die Leipzig Charta auf ganzheitliche Strategien und ein lokales und regional abgestimmtes Handeln aller am Prozess der Stadtentwicklung beteiligten Akteure. Hierbei steht das Instrument einer integrierten Stadtentwicklungspolitik im Mittelpunkt. Angesichts dieser Voraussetzungen stellen sich Bund und Länder gemeinsam den Herausforderungen der Innenstädte.
Mit dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ sollen Stadt- und Ortsteilzentren attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Das Bundesprogramm löste im Jahr 2019 das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" ab, mit dem Bund und Länder zwischen 2009 und 2019 die Gemeinden bei der Bewältigung struktureller Schwierigkeiten in den zentralen Stadt- und Ortsbereichen. Im Mittelpunkt stand die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen unterstützten.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die bislang sechs Programme der Städtebauförderung ab dem Jahr 2020 auf drei Programme zu konzentrieren und dabei die bewährten Förderinhalte jedoch im Wesentlichen beizubehalten. Die Förderung städtebaulicher Maßnahmen erfolgt somit künftig im Rahmen der drei Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Das Programm „Lebendige Zentren“ nimmt vor allem die Zielsetzung der bisherigen Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie „Städtebaulicher Denkmalschutz“ auf und ist die neue Säule zur Förderung von Maßnahmen zur Attraktivierung von Stadt- und Ortsteilzentren, um diese zu identitätsstiftenden Orten für Leben, Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft, Kultur und Freizeit zu entwickeln. Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ist in seinem Kern aus den ehemaligen Programmen „Stadtumbau West/Stadtumbau Ost“ entstanden. Es wurde den Bedarfen angepasst und somit: weg von einem auf Abriss ausgerichteten Programm, hin zu einem Instrument für eine bedarfsgerechte Brachflächenentwicklung und eine zukunftsgerichtete Entwicklung neuer Quartiere. Das neue Programm „Sozialer Zusammenhalt“ ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Programms „Soziale Stadt“, das noch stärker als bislang die Aspekte „Teilhabe“ und „ehrenamtliches Engagement“ betont. In Nordrhein-Westfalen ist die Überführung der laufenden Stadterneuerungsmaßnahmen in die drei Säulen weitestgehend auf Grundlage der Programmlogik sowie der räumlichen Festlegung des Stadterneuerungsgebietes erfolgt.
Der Verfügungsfonds ist ein weiteres Instrument der Städtebauförderung mit der Zielsetzung privates Engagement und private Finanzressourcen für die Innenstadt- bzw. Stadtteilentwicklung zu gewinnen. Im Mittelpunkt steht ebenfalls die Stärkung der Kooperationen der Akteure in den jeweiligen Quartieren. Die privaten Initiativen erhalten eine öffentliche Ko-Finanzierung und können damit Maßnahmen im Quartier umsetzen. Grundlage und Voraussetzung der Förderung ist ein abgestimmtes Integriertes Handlungskonzept für das Fördergebiet. Den Gesamtetat des Verfügungsfonds legt die Gemeinde jährlich fest und richtet sich nach der Höhe der eingesetzten, privaten Mittel. Der Verfügungsfonds wird vor allem in der Innenstadt sowie in Stadt- und Ortsteilzentren eingesetzt.
Die Kommunen selber sind aufgefordert, integrierte Handlungskonzepte vorzulegen und ihre Maßnahmen für einen mehrjährigen Zeitraum im Kontext der gesamtstädtischen Entwicklung einzuordnen. Als Grundlage der Förderung wird somit eine fundierte Analyse gefordert, die sicherstellt, dass Fördermittel effizient und nachhaltig eingesetzt und weitere Finanzierungsbeiträge auch von Privaten einbezogen werden. Das Netzwerk Innenstadt NRW begleitet die Arbeit an diesen Konzepten. Darüber hinaus werden Ideen und Projekte der Städte untereinander ausgetauscht.