Arbeitshilfe: Verfügungsfonds

Verfügungsfonds sind aus der Städtebauförderung (teil-)finanzierte Budgets, die in einem abgegrenzten Gebiet die Durchführung von Maßnahmen anregen sollen. Das Instrument Verfügungsfonds soll zur kooperativen Unterstützung der Städtebauförderprogramme konkrete Maßnahmen finanzieren. Dafür soll ein flexibles Budget geschaffen werden, das „relativ unbürokratisch“ für die kurzfristige Umsetzung kleinteiliger Maßnahmen bereitsteht. Insbesondere sollen die Bewohnerinnen und Bewohner eines Quartiers in ihrem Engagement finanziell unterstützt werden und es sollen private Vereine, Initiativen und Organisationen dadurch in die Lage versetzt werden, Projekte zu initiieren und Verantwortung zu übernehmen. Ihren Ursprung hat das Instrument Verfügungsfonds innerhalb der Städtebauförderung in den Gebieten der Sozialen Stadt, in denen sie seit fast zehn Jahren zur Anwendung gelangen. Diese Arbeitshilfe konzentriert sich jedoch auf die Vorgaben, die mit den Regelungen des Artikels 9 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (VV) verbunden sind.

Des Weiteren gibt die vorliegende Arbeitshilfe einen Überblick über den Stand der nordrhein-westfälischen Diskussionen im Sinne einer aktuellen Bestandsaufnahme und zeigt anhand von Beispielen mögliche Wege zur Umsetzung von Verfügungsfonds auf.

 

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