Verfügungsfonds nach Ziffer 17

Der Verfügungsfonds nach Ziffer 17 der Förderrichtlinien der Städtebauförderung NRW 2008 in der Sozialen Stadt NRW

Eine Handreichung zum Verfahren mit Praxisbeispielen

Die Mitwirkung der Beteiligten bei der Umsetzung des Stadterneuerungsprogramms Soziale Stadt ist ein erklärtes Ziel des Programms Soziale Stadt. Erfolgreiche Stadtteil- und Quartiersentwicklung braucht Menschen, die sich für ihr Wohnumfeld engagieren, ihre Bedürfnisse einbringen und vor Ort etwas verändern und bewirken wollen. Sie gestalten das vielfältige Leben im Stadtteil, schaffen durch ihr Engagement soziale Netzwerke und steigern ihre Identifikation mit dem eigenen Stadtteil. Hier setzt das Instrument des Verfügungsfonds zur Aktivierung von Bewohnerinnen und Bewohnern an. Es bietet konkrete Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements und ermöglicht die flexible und niedrigschwellige Umsetzung von Innovationen, die die Bewohnerschaft zur Vertretung ihrer Interessen und Ideen ermutigen und zur eigenverantwortlichen Gestaltung des eigenen Lebensumfelds auch in größeren Dimensionen anregen können. Im Zusammenwirken mit städtebaulichen Maßnahmen werden die Einrichtungen und der öffentliche Raum mit Leben gefüllt und lokale Initiativen, Organisationen und Unternehmen über die konkreten Aktivitäten vernetzt. Das Image des Stadtteils gewinnt durch eine Vielzahl an unterschiedlichen Projekten und für und von unterschiedlichen Zielgruppen bspw. durch Stadtteilfeste, Kulturveranstaltungen, generationenübergreifende Events, Gestaltungsaktionen oder Bewegungsangebote.

Die Möglichkeiten zur Finanzierung eigener Ideen und Konzepte und die Mitentscheidung über die Verwendung von Mitteln in einem Stadtteilgremium setzt nicht zuletzt auch einen Rahmen für praktisches „Demokratielernen“: Es vermittelt den Beteiligten Kenntnisse zu diskursiven Verfahren der Interessenvermittlung, ermöglicht das Verständnis und eine transparente Diskussion der Beschlussfassung über die gebietsbezogenen Ressourcen durch die beteiligten Akteure, Bewohnerinnen und Bewohner als „Experten in eigener Sache“. Die kurzfristige, sichtbare Umsetzung erleichtert oftmals den Zugang zu Akteuren und Bewohnerinnen und Bewohnern vor Ort, die ansonsten schwer zu erreichen sind. Durch das Städtenetz Soziale Stadt NRW wurde der Verfügungsfonds in den 90er Jahren beim damaligen Städtebauministerium angeregt und in den Mitgliedskommunen mit einer Vielzahl von Projekten seit Jahren angewandt. Er ist inzwischen als Instrument zur Flankierung der Stadterneuerungsmaßnahmen sehr geschätzt. Aus dem Kreis der Mitglieder heraus ist der Wunsch entstanden, das gesammelte Erfahrungswissen zu Einrichtung, Umsetzung und Projekten des Verfügungsfonds in den Quartieren zu teilen, fachliche Informationen weiterzugeben, den Transfer von Ideen und Know-how zu erleichtern und die Entwicklung und Qualifizierung gemeinsamer Standards guter Praxis als „landesweites Gemeinschaftsprodukt“ zu unterstützen.