Sonderprogramm „Heimat“: Häufig gestellte Fragen und Antworten
Hrsg.: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein Sonderprogramm „Heimat“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage aufgelegt. Es wurde vom nordrhein-westfälischen Landtag am 30. April 2020 auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP mit breiter Mehrheit beschlossen. Da die Herausforderungen weiterhin bestehen, wurde die Laufzeit des Sonderprogramms bis Mitte 2021 verlängert.
Rund 50 Millionen Euro stehen zur Unterstützung von Vereinen zur Verfügung.
Ministerin Ina Scharrenbach: „Gerade jetzt in der Krise zeigt sich die Stärke des Ehrenamts in Nordrhein-Westfalen. Es sind, nicht nur aber auch, die vielen Vereine, die ihre Strukturen nutzen, um Nachbarschaftshilfen, Einkäufe etc. zu organisieren. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund sechs Millionen Menschen unentgeltlich und freiwillig für unser Gemeinwohl. Dieses Engagements findet vor Ort statt: im Stadtteil, in der Nachbarschaft, im Dorf. Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten. Großveranstaltungen sind verboten, Einnahmen brechen weg, das klassische Vereinsleben ruht größtenteils. Gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssen unterhalten werden, Mieten entrichtet und andere Fixkosten getragen werden.
Genau da setzt das Sonderprogramm der Landesregierung an. Vereine oder Organisationen, denen aufgrund der Pandemie die Mittel zur Finanzierung laufender Kosten fehlt, können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen.“
Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Anträge können bis zum 31. Juli 2021 online an die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.