Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 09. Juli 2020 vom Land Nordrhein-Westfalen aufgelegt. Zielsetzung des Sofortprogrammes ist es, den Städten und Gemeinden in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Möglichkeit zu geben, u. a. neue Nutzungen in leerstehenden Ladenlokalen in der Innenstadt zu etablieren, ein Zentrenmanagement einzurichten oder Innenstadtqualität durch zum Beispiel mobile Bäume in Pflanzkübeln anzuschaffen. Dieser Beitrag bezieht sich konkret auf den Baustein 3.1 Verfügungsfonds Anmietungen. Der Fördergegenstand bezieht sich auf die Anmietung von Ladenlokalen durch die Stadt und deren Weitervermietung zu einer stark reduzierten Miete von bis zu zwei Jahren an Dritte (bis maximal Ende 2023). Die Problematik betrifft sehr viele Städte und Gemeinden, unabhängig davon, ob die Innenstadt, das Stadtteil- oder Ortszentrum bereits in der Gebietskulisse der Städtebauförderung liegt. Deshalb steht das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ allen Kommunen zur Verfügung. Hierbei geht es nicht um Investitionen, sondern um Interventionen, mit denen die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt werden soll und Zeit gewonnen wird, neue Lösungen zu entwickeln.
Zielsetzung ist, den Städten und Gemeinden in einem Zeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden oder konkret von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in den zentralen Lagen der Innenstädte und Zentren zu etablieren. Hierbei geht es nicht um einzelne, ausgewählte Ladenlokale, die mit Hilfe der Förderung belebt werden sollen, sondern um einen summarisch möglichst großen Belebungseffekt der Innenstadt. Dem soll ein Verfügungsfonds dienen. Der Verfügungsfonds bezieht sich in seinem Volumen auf eine von den Städten und Gemeinden geschätzte Zahl erwarteter Immobilien mit leerstehenden Ladenlokalen in den zentralen Einkaufslagen der Innenstädte und Zentren, bei denen die Städte und Gemeinden eine Zwischennutzung in Betracht ziehen. Schwerpunkt sind solche Immobilien, die bereits im von den Städten und Gemeinden vorab festgelegten Konzentrationsbereich liegen.
Viele Kommunen haben die Programmaufrufe genutzt, die Bewilligungen erhalten und uns gute Beispiele ihrer erfolgreichen Umsetzungen, die durch innovative Konzepte mit den Fördermitteln aus dem Sofortprogramm Innenstadt wiederbelebt werden konnten, übermittelt.
Haben auch Sie in Ihrer Kommune hierzu innovative Projekte umgesetzt?
Melden Sie uns diese gerne an info@innenstadt-nrw.de, damit wir die „Guten Beispiele“ als Anregung für interessierte Kommunen fortlaufend ergänzen können!