Positionspapier zur Innenstadt in NRW
Kurs Innenstadt NRW beschreibt das gemeinsame Verständnis von Innenstadt und ihrer Bedeutung für die zukunftsfähige Entwicklung von Städten, Gemeinden und Regionen. Als Positionspapier der Städte und Gemeinden im Netzwerk Innenstadt NRW präsentiert es zehn Positionen zur Innenstadt, die die Voraussetzung für die richtigen Strategien, die passgenauen Konzepte und die notwendige Steuerung sind. Kurs Innenstadt NRW stellt die Funktionen der Innenstadt dar, um als urbanes Zentrum für die ganze Stadt und die Region fungieren zu können. Es formuliert die Herausforderungen, denen sich Innenstädte heute stellen müssen und benennt Notwendigkeiten für Veränderungen. Kurs Innenstadt NRW ist der gemeinsame und nachdrückliche Appell des Netzwerkes Innenstadt NRW an alle verantwortlich Handelnden und Entscheidungsträger in und für die Innenstädte in Nordrhein-Westfalen.
Das Netzwerk in Kurzform!
Wie ist das Netzwerk Innenstadt organisiert? Warum beschäftigen sich Städte mit ihrer Innenstadt und den Stadtteilzentren? Wer ist im Netzwerk Innenstadt NRW organisiert? Was sind die Ziele und Schwerpunkte des Städtenetzwerks? Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen und an wen kann ich mich wenden?
Anworten auf diese Fragen erhalten Sie hier!
Informationen zum Netzwerk
Das Netzwerk Innenstadt NRW ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft von Städten und Gemeinden im Land NRW im Sinne der §§ 2 und 3 GkG NRW.
Kooperationsvereinbarung
Grundlage der Arbeitsgemeinschaft ist eine Kooperations- vereinbarung vom 14. Juli 2009 zwischen dem für Stadtentwicklung zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bocholt als Vertreterin der Gemeinschaft der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft.
zur Kooperationsvereinbarung
Beitrittserklärung
Für die Mitgliedschaft im Netzwerk Innenstadt NRW ist die Unterzeichnung einer Beitrittserklärung erforderlich. zur Beitrittserklärung. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in der Rubrik Mitglieder.
Geschäftsordnung
Die Aufgaben und die Durchführung der Arbeits- gemeinschaft werden in der Geschäftsordnung geregelt.
zur Geschäftsordnung
