Die wollen ja nur spielen?
Erfahrungsaustausch des Netzwerk Innenstadt NRW in Hamm zur Steuerung von Vergnügungsstätten am Beispiel von Spielhallen
Münster / Hamm. Mehr als 50 Vertreter der Mitgliedstädte des Netzwerk Innenstadt NRW haben sich gestern im Technischen Rathaus der Stadt Hamm getroffen, um über städtebau- und ordnungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten von Spielhallenansiedlungen in Innenstädten zu diskutieren. Hintergrund: In den Baurechtsbehörden der Kommunen häufen sich die Genehmigungsanfragen für Vergnügungsstätten, vor allem von Mehrfachspielhallen und Entertainment Centern. Allein im Jahr 2008 wurden in den Spielhallen und der Gastronomie in den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen über 90.000 Geldspielgeräte gezählt; Tendenz steigend. Festzustellen ist, dass die Ansiedlung von Spielhallen oft negative Strukturveränderungen bedingt und oftmals zu einer Niveausenkung in den Innenstadtquartieren beiträgt. Soziale Aspekte verstärken dabei den „Trading Down“-Prozess und zwingen Kommunen zum Handeln. Innerhalb des Netzwerks Innenstadt NRW hat sich vor diesem Hintergrund eine Arbeitsgruppe gebildet, die den Mitgliedern gestern ihre Ergebnisse und Erfahrungen vorstellte.
Jürgen Trümper, Geschäftsführer des Arbeitskreises gegen Spielsucht e. V., informierte die Anwesenden zunächst über die Entwicklungen auf dem Markt des gewerblichen Geldspiels. Armin Koeppe von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. vertiefte diese Einblicke, bevor Ulrich Schmidt, Vorsitzender des Forums für Automatenunternehmer in Europa e. V. und Gründer der Schmidtgruppe die Sicht der Automatenwirtschaft erläuterte. Michael Becker, Hauptreferent im Städte- und Gemeindebund NRW, beleuchtete grundsätzliche bau- und planungsrechtliche Fragen der Steuerung. Am Nachmittag standen drei Praxisbeispiele aus Mitgliedsstätten des Netzwerkes im Fokus. Marc Schulte Mesum, Bereich Stadtplanung der Stadt Castrop-Rauxel, Jens Hendrix, Abteilungsleiter Stadtentwicklung der Stadt Bochum, und Heinz-Martin Muhle, Leiter des Stadtplanungsamtes der Stadt Hamm stellten den Stand ihrer Vergnügungsstättenkonzepte vor. Zum Abschluss informierten sich die Teilnehmer im Rahmen eines Stadtspaziergangs über den aktuellen Stand der Innenstadtentwicklung in Hamm.
In der Diskussion bestand schnell Einigkeit dahingehend, dass den Städten genügend Steuerungsinstrumente zur Verfügung stehen. Springender Punkt ist allerdings die gewählte Begründungsebene. So besäßen die offenkundigen Gefahren von Spielsucht sowie andere sozial-ethische Werte keine städtebauliche Relevanz. Zu prognostizierendes „Trading Down“ aufgrund der Ansiedlung von Spielhallen hingegen sei bei Ermessensentscheidungen zulässig. Mit Interesse registrierten die Teilnehmer in diesem Zusammenhang, dass nach einem kürzlich gefällten Urteil des OVG Koblenz auch Gewerbegebiete unter der Ansiedlunge von Vergnügungsstätten leiden können. Es bestehe die Gefahr, so die Richter, dass das Gewerbegebiet sich für die ansonsten dort zulässigen Nutzungen in der Zukunft als unattraktiv erweise.
Festgehalten wurde am Ende der Veranstaltung, dass Kommunen über das Planungs- und Baurecht steuern können, wo sich Spielhallen ansiedeln dürfen und wo nicht – und sich auf diesem Wege auch die Zahl der Spielhallen-Standorte begrenzen lassen. Eine gänzliche Verhinderung von Spielhallen – wie von verschiedenen Seiten aus gesellschaftspolitischen und sozial-präventiven Gründen gefordert – ist auf diesem Weg jedoch nicht möglich.

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