Förderung für die Innenstadt
Die Stadtentwicklungspolitik hat auf die sich verändernden sozialen, demographischen, ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen durch eine Weiterentwicklung der Förderpolitik auf europäischer Ebene sowie auf Bundes- und Landesebene reagiert. Im Jahr 2007 wurden mit der Leipzig Charta die Grundsätze für die Stadtentwicklungspolitik der EU formuliert. Die Charta betont die Bedeutung der europäischen Stadt und will ihre Idee neu formulieren. Gegen eine Monotonie in der Stadtentwicklung und gegen die Ausgrenzung einzelner Stadtquartiere setzt die Leipzig Charta auf ganzheitliche Strategien und ein lokales und regional abgestimmtes Handeln aller am Prozess der Stadtentwicklung beteiligten Akteure. Hierbei steht das Instrument einer integrierten Stadtentwicklungspolitik im Mittelpunkt. Angesichts dieser Voraussetzungen stellen sich Bund und Länder gemeinsam den Herausforderungen der Innenstädte.

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Mit dem Programm „Aktive- Stadt und Ortsteilzentren“ wurde 2008 erstmals ein bundesweites Städtebauförderungsprogramm für die Innenstädte und Stadtteilzentren aufgelegt. Ziel ist die Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche durch gezielte und nachhaltige Maßnahmen. Mit der Unterstützung öffentlicher und privater Initiativen sowie Kooperationen sollen Innenstädte dabei als vielfältige Standorte für Wirtschaft, Einzelhandel, Kultur, Wohnen und Dienstleistungen erhalten bleiben. Die nachhaltige Stärkung der Zentren wird hierbei nicht mehr ausschließlich vom Vorliegen eines städtebaulichen Missstandes abhängig gemacht.
Auch Nordrhein Westfalen hat sich mit der Städtebauförderung auf die neuen Anforderungen eingestellt. Mit verschiedenen ineinandergreifenden Instrumenten und Ansätzen unterstützt das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW die Kommunen bei dem Erhalt und der Entwicklung der Zentren. Hierbei ist die Gestaltung und Entwicklung des öffentlichen Raums und die Umsetzung baulicher Maßnahmen im städtebaulichen Bestand ein zentraler Ansatzpunkt. Wettbewerbe wie „Ab in die Mitte!“ und „Stadt macht Platz - NRW macht Plätze“ haben sich bewährt, um eine hohe Qualität in den Innenstädten sicherzustellen und eine gemeinsame Verantwortung öffentlicher und privater Akteure zu erreichen. Die Weiterentwicklungen des rechtlichen Rahmens mit den erneuerten und geschaffenen Regelungen des Landesentwicklungsprogramms, des Gesetztes über Immobilien- und Standortgemeinschaften [ISGG NRW] sowie des neuen Einzelhandelserlasses NRW tragen darüber hinaus dazu bei, funktionsfähige lokale und regionale Versorgungsstrukturen zu erhalten.
Integrierte Handlungskonzepte
Die Kommunen selber sind aufgefordert, integrierte Handlungskonzepte vorzulegen und ihre Maßnahmen für einen mehrjährigen Zeitraum im Kontext der gesamtstädtischen Entwicklung einzuordnen. Als Grundlage der Förderung wird somit eine fundierte Analyse gefordert, die sicherstellt, dass Fördermittel effizient und nachhaltig eingesetzt und weitere Finanzierungsbeiträge auch von Privaten einbezogen werden.

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